Wenn du ein professionelles Foto von einem Modefotografen bekommst - sei es für eine Zeitschrift, eine Marke oder deine eigene Portfolio-Seite - und du es einfach so bearbeitest, um die Haut glatter zu machen, die Farben zu ändern oder das Modell dünner zu wirken: Ist das illegal? Die Antwort ist nicht einfach ja oder nein. Es hängt davon ab, wer das Bild besitzt, wie du es verwendest und welche Vereinbarungen du unterschrieben hast.
| Wer hat das Foto gemacht? | Wer besitzt die Urheberrechte? | Was darfst du tun? |
|---|---|---|
| Freelancer-Fotograf | Der Fotograf (nach Schweizer Urheberrecht) | Nur, wenn du eine Lizenz hast |
| Fotograf im Dienst einer Agentur | Die Agentur (als Arbeitgeber) | Nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung |
| Du selbst als Fotograf | Du | Du darfst alles bearbeiten |
In der Schweiz gilt: Der Fotograf ist automatisch der Urheber des Bildes - egal, wer bezahlt hat. Das bedeutet, dass selbst wenn eine Modemarke 10.000 Franken für ein Fotoshooting ausgegeben hat, das Recht, das Bild zu verändern, nicht automatisch an sie übergeht. Nur wenn der Fotograf schriftlich die Rechte abtritt - oder eine Lizenz erteilt - darfst du das Bild bearbeiten.
Das ist kein theoretisches Problem. Im Jahr 2023 wurde ein Schweizer Online-Magazin wegen ungenehmigter Bildbearbeitung verklagt. Sie hatten ein Model mit einem Photoshop-Schönheitsfilter bearbeitet, das die Haut komplett glattmachte und die Körperproportionen veränderte. Der Fotograf, der das Originalbild erstellt hatte, war nicht informiert und verlangte Schadensersatz. Das Gericht in Zürich entschied: Die Bearbeitung verletzte das Urheberrecht, weil sie das Werk wesentlich veränderte - ohne Zustimmung.
Nicht jede kleine Korrektur ist illegal. Ein bisschen Helligkeit anpassen? Klar. Farbton leicht verbessern? Kein Problem. Aber wenn du:
- dann handelt es sich um eine „wesentliche Veränderung“. Und das ist in der Schweiz, wie in der EU und den meisten Ländern, urheberrechtsverletzend, wenn du keine Erlaubnis hast.
Es gibt sogar Fälle, in denen die Bearbeitung nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch problematisch ist. Die Schweizer Werberichtlinie (SWR) verbietet seit 2021 die Darstellung von übermäßig bearbeiteten Körpern in Werbung, wenn sie irreführend wirken - besonders bei Produkten, die an Jugendliche gerichtet sind. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Klagen, sondern auch öffentliche Kritik und einen Schaden für die Marke.
Wenn du ein professionelles Foto ohne Genehmigung veränderst, kannst du mit mehreren Konsequenzen rechnen:
Ein Beispiel: Ein Schweizer Influencer hat 2024 ein Bild eines bekannten Modefotografen bearbeitet, um sein eigenes Outfit besser wirken zu lassen. Er veröffentlichte es auf Instagram mit dem Text „So sieht es aus, wenn man richtig stylen kann“. Der Fotograf meldete sich, forderte die Löschung und drohte mit Klage. Der Influencer entfernte das Bild - aber sein Ruf war beschädigt. Drei Marken kündigten seine Zusammenarbeit.
Es gibt drei legitime Wege, professionelle Fotos zu bearbeiten - ohne ins Rechtsrisiko zu geraten.
Wichtig: Selbst wenn du den Fotografen fragst - schreibe die Zustimmung auf. Mündliche Erlaubnis zählt im Recht nicht. Ein „Ja“ per WhatsApp ist kein Beweis. Ein formeller E-Mail-Vertrag ist das Minimum.
Seit 2024 ist KI-Bearbeitung in der Modefotografie weit verbreitet. Tools wie Adobe Firefly, Midjourney oder Leonardo AI erlauben es, ganze Körper zu verändern, Gesichter zu ersetzen oder Hintergründe zu generieren. Aber: Auch hier gilt das Urheberrecht.
Wenn du ein Originalfoto eines Fotografen in eine KI einfügst, um es zu verändern - dann nutzt du sein Werk als Grundlage. Das ist eine Ableitung - und das ist urheberrechtlich geschützt. Du brauchst die Erlaubnis des Fotografen, selbst wenn du nur „Stil“ oder „Licht“ kopierst.
Ein Fall aus der Schweiz: Ein Designer nutzte ein Bild eines Fotografen, um mit KI ein „neues“ Foto zu erstellen - mit einem anderen Hintergrund und einem leicht veränderten Gesicht. Er dachte, das sei „neu“ und damit erlaubt. Der Fotograf erkannte sein Werk wieder - und klagte. Das Gericht entschied: „Die KI hat das Originalwerk als Grundlage verwendet. Die Veränderung ist nicht ausreichend, um ein neues Werk zu schaffen.“
Dann bist du der Urheber. Du darfst alles tun. Du kannst dein Modell in eine andere Dimension schieben, es in einen anderen Stil verwandeln, es in 100 verschiedene Versionen bearbeiten - und es verkaufen, ohne jemanden zu fragen.
Das ist der einzige Fall, in dem du völlig frei bist. Aber auch hier: Wenn du das Bild später an eine Marke verkaufst, solltest du klären, welche Bearbeitungsrechte du ihr gibst. Viele Marken wollen volle Kontrolle. Wenn du das nicht regelst, kann es später zu Konflikten kommen - etwa wenn sie dein Bild bearbeiten und du es nicht gut findest.
Wenn du professionell fotografierst, ist es deine Pflicht, deine Rechte zu schützen. Hier sind drei einfache Schritte:
„Aber alle machen es doch!“ - Das ist kein Recht. Wenn du ein Bild von einem Modefotografen auf Instagram postest, es leicht bearbeitest und sagst „Danke @FotografName“ - ist das immer noch eine Urheberrechtsverletzung, wenn du keine Lizenz hast.
Einige Fotografen tolerieren das - aber nur, weil sie es nicht bemerken. Sobald sie es merken, reagieren sie. Und wenn das Bild viral geht, wird die Sache schnell teuer.
Ein guter Trick: Frag den Fotografen vorher, ob du das Bild mit einer kleinen Retusche teilen darfst - und gib ihm immer die volle Quellenangabe. Die meisten sagen ja. Und du baust eine Beziehung auf - nicht ein Rechtsrisiko.
Ein häufiger Irrtum: „Wenn es online steht, ist es frei verwendbar.“ Das ist falsch. Jedes Bild, das nicht explizit als „Public Domain“ oder unter Creative Commons Lizenz steht, ist urheberrechtlich geschützt - auch wenn es kein Wasserzeichen hat.
Wenn du ein Foto von einer Website kopierst, es bearbeitest und als dein eigenes ausgibst - dann begehst du nicht nur Urheberrechtsverletzung, sondern auch Urheberrechtsbetrug. Das ist schwerwiegender als nur eine Bearbeitung ohne Erlaubnis.
Die Schweizer Urheberrechtsbehörde hat 2024 über 120 Fälle von Bildbetrug verfolgt - 87 davon betrafen Modefotografie. Die Strafen: von Abmahnungen bis zu Geldstrafen von bis zu 20.000 Franken.
Ja. Wenn du der Urheber bist, darfst du das Bild nach Belieben bearbeiten - für dein Portfolio, für Social Media oder für den Verkauf. Du bist der Rechteinhaber. Aber: Wenn du das Bild später an eine Marke verkaufst, solltest du im Vertrag klären, welche Bearbeitungsrechte du ihr überträgst. Sonst kann es später zu Konflikten kommen.
Nein. Das Beschneiden, Drehen oder Ändern der Bildgröße gilt als technische Anpassung - nicht als wesentliche Veränderung. Solange du die Inhalte nicht verfälschst (z. B. ein Modell nicht dünner machst), ist das erlaubt - auch ohne Erlaubnis, wenn du das Bild legal besitzt. Aber: Wenn du das Bild von jemand anderem hast, musst du trotzdem die Lizenzbedingungen prüfen. Einige Lizenzen verbieten auch das Beschneiden.
Wenn du ein Originalfoto eines Fotografen verwendest und mit KI einen neuen Hintergrund hinzufügst - dann nutzt du sein Werk als Grundlage. Das ist eine abgeleitete Version. Ohne seine Zustimmung ist das urheberrechtsverletzend. Selbst wenn du nur den Hintergrund änderst, bleibt das Modell, die Pose, die Lichtführung - alles davon ist sein Werk. Du brauchst eine Lizenz, die Bearbeitung erlaubt.
Das hängt von der Lizenz ab. Standardlizenzen (z. B. von Shutterstock) erlauben meist nur minimale Retusche: Haut, Farbe, Licht. Keine Veränderung von Körperproportionen, Gesichtern oder Strukturen. Für tiefere Bearbeitungen brauchst du die „Extended License“ - und selbst dann ist oft eine Quellenangabe Pflicht. Lies immer die Nutzungsbedingungen. Nicht alle Agenturen erlauben Bearbeitung.
Nein - es sei denn, du hast die Erlaubnis. Kunstausstellungen genießen keine Ausnahme vom Urheberrecht. Selbst wenn du das Bild als „kritische Auseinandersetzung“ bezeichnest, darfst du es nicht verändern, ohne die Zustimmung des Fotografen. Es gibt Ausnahmen für Zitierrechte - aber das gilt nur für sehr kurze Ausschnitte und nur in akademischen Kontexten. Eine ganze bearbeitete Modefotografie in einer Galerie ist kein Zitat - das ist eine Verletzung.
Wenn du ein professionelles Bild hast und es bearbeiten willst - stoppe. Frag dich:
Wenn du unsicher bist - frag den Fotografen. Ein kurzer E-Mail-Satz kann dich vor einer teuren Klage bewahren. Und wenn du Fotograf bist - schütze deine Arbeit. Schreibe klare Verträge. Setze Wasserzeichen. Vertrau nicht auf Mündlichkeiten.
Die Modebranche lebt von Bildern. Aber sie lebt auch von Vertrauen. Wer mit Rechten respektvoll umgeht, baut langfristig mehr auf als jemand, der kurzfristig ein Bild bearbeitet - und dabei alles riskiert.